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ArztpraxisxHüsgen & Partner |
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IGEL
("Individuelle Gesundheitsleistungen")
sind Leistungen in der Arztpraxis, die nicht durch die Krankenkasse vergütet werden, die ein Patient aber
gegen "individuelle" Bezahlung wählen kann.In einer Zeit der Mangelbezahlung für Ärzte nehmen solche oft zweifelhafte Angebote einen unangemessen breiten Raum ein.
Bitte bedenken Sie:
wer als "Kassenpatient" zum Arzt/Facharzt geht, hat einen Anspruch darauf, dass alle zur Abklärung seiner Beschwerden und zur Ermittlung seines Behandlungsbedarfes notwendigen Untersuchungen ohne Forderung von Zuzahlung erfolgen.
Auf die Einhaltung der Sorgfalt haben Patienten einen Anspruch.Oft wird gesagt, der Rahmen des Notwendigen sei geradezu ein Risiko, Patienten werden sogar gedrängt, wenn Sie keine "IGEL" wählen, sollten die "unterschreiben", dass sie selbst das Risiko für möglicherweise übersehene Krankheiten übernähmen.
Was für ein Quatsch !
Natürlich kann man immer "noch mehr" untersuchen.
Wenn zu mir ein Patient wegen einer Verletzung am Finger kommt, dann führe ich natürlich nicht immer auch eine Ganzkörperuntersuchung durch. Ob so ein Patient vielleicht auch noch Fußpilz hat, könnte also übersehen werden.
Wenn der "aus dem letzten Loch pfeifft" - werde ich ihn darauf ansprechen. Dann ist aber auch die Untersuchung der Lunge eine "Kassenleistung".Nur wenn der Patient mit Fingerverletzung fordern würde, ich möge einen umfassenden großen Check vornehmen, mit EKG, Lungenfunktionstest, großem Labor usw ... dann würde das natürlich den Rahmen des "Notwendigen" sprengen.
Würde ich aber grundsätzlich jedem Patienten, der etwa wegen Wundversorgung zu mir kommt, immer ein "schlechtes Gewissen" machen, es könnte ein gesundheitliches Problem übersehen werden, wenn er sich nicht einer generellen Untersuchung (auf eigene Kosten) unterziehen würde ... dann würden Sie mich auslachen!Bei Fachärzten wird das Verständnis für Notwendigkeiten und Risiken schwieriger zu überschauen. Aber stellen Sie sich als Patient doch einfach auf den Standpunkt: was notwendig und wichtig für mich ist, das ist der Facharzt verpflichtet zu tun - auch ohne "IGEL" !!
Tja - aber dann werde man ja schlecht behandelt ...
Bitte: wo Sie "schlecht behandelt" werden, da sollten Sie nie wieder hingehen! - Aber versuchen Sie doch nicht, sich durch Bezahlung von aufgeschwatzen IGELeistungen einschleimen zu können!Wer Sie nur wegen IGEL "gut" behandelt - der behandelt Sie nicht wirklich gut, sondern zockt Sie ab !!
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Nichtsdestotrotz gibt es IGEL:
Wenn bei Ihnen eine Blutuntersuchung durchgeführt wird, entscheidet der Arzt, welche Laborparameter erforderlich sind. - Die werden selbstverständlich "auf Kasse" bestimmt.Wenn Sie dann aber möchten, dass auch noch zusätzliche Werte bestimmt werden, dann ist das ein individueller Wunsch. Diesem Wunsch wird der Arzt nachkommen - er wird Sie auch beraten, was denn ggf. sinnvoll ist.
Aber es sollte Ihnen nicht vom Arzt oder den Mitarbeiterinnen aufgequatscht worden sein. - Es ist Ihre individuelle Wahl, neben den "notwendigen" Parametern ggf. zusätzliche Werte bestimmen zu lassen.
Solche Leistungen können Sie wählen - auch bei uns:
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Neben einer sowieso nötigen
Blutentnahme können Sie einen "Rundum-Check" machen lassen - Blutbild, Zucker, E'lyte, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Schilddrüse, Immunsystem und Gerinnungssystem werden geprüft. Pauschale Zuzahlung *) 59 € (Wert gem. GOÄ ca. 120 €.) ____________________________ Weitere IGEL-Laboruntersuchungen *) HIV-Test (Pauschale*) 25 € PSA (Prostata-Test - Pauschale*) 25 € spez. Hormonanalyse Frau/Mann *) 189 € Blutgruppe (ABO und Rhesusfaktor)* 89 € Tipp: gehen Sie "Blutspenden", dann erhalten Sie das Ergebnis "umsonst"! "Tumormarker" sind umstritten bezüglich der Suche nach unerkannten Tumoren und nur zugelassen für die Verlaufskontrolle von bekannten Tumoren. Auf besonderen Wunsch der Patienten lassen wir diese bestimmen, Rechnung erfolgt durch das Labor, im Rahmen einer sowieso erfolgten Blutentnahme erheben wir keine zusätz- lichen Kosten. Hinweis: Es gibt unzählige Tumormarker, Sie müssen gezielt wählen, ansonsten haben Sie ein Problem wie links nebenstehend ... Eine Empfehlung zur Durchführung von Tumor-Tests für Gesunde gebe ich nicht. - Gleiches gilt für "Gen-Tests". |
Wenn Sie eine Fernreise machen wollen, sollten Sie sich dazu beraten lassen und brauchen möglicherweise Medikamente und Impfungen. Diese Beratung ist keine Leistung der Krankenkassen - sie kostet gem. Ziffer 3 GOÄ für etwa 10 Min Dauer ca. 20 €.
Bescheinigungen, Atteste etc. - mit Ausnahme der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer - sind keine Leistungen der ges. Krankenkassen. Gem. Ziffer 70 GOÄ kosten einfache Bescheinigungen ca. 5 €, ausführliche Bescheinigungen mit besonders formuliertem Inhalt 8 €.
Gutachten, Atteste für Anwälte und Gerichte etc. fallen ebenfalls unter die "IGEL". Die Kosten werden durch die amtliche Gebührenordnung GOÄ bestimmt.
Auch die spezielle
psychologische Beratung sowie Durchführung besonderer Testverfahren in unserer
Praxis sind keine Leistungen im Rahmen der kassenärztlichen Tätigkeit, sondern
werden als IGEL berechnet.
Wir weisen aber auch auf alternative Möglichkeiten hin, die in manchen Fällen
verfügbar sind - z.B. das kostenlose Angebot der städt. Beratungsstelle für
Familien.
Wenn Sie Interesse an
besonderen Leistungen haben, sprechen Sie uns gerne an, danach zu fragen kostet
zunächst noch NIX !!
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zurück AGB Warnung vor Abzocke psychol. Beratung Kunst in der Praxis
*) Pauschalen unterhalb der GOÄ-Sätze: Für eine Abrechnung mit
Ihrer Krankenkasse/Beihilfe erstellen wir ggf. eine exakte
GOÄ-Rechnung, diese muss ggf. dann wie gestellt bezahlt werden,
die (niedrigeren) Pauschalen erfüllen nicht die Anrechnungs-
bedingungen gem. GOÄ und stellen ggf. eine Sondervereinbarung
dar. Die Pauschalen werden auf Ihrer Rechnung berechnet,
bitte beachten Sie die o.g. Hinweise zur eingeschränkten
Erstattung. Sie mögen aber ggf. gerne Ihre Krankenkasse oder
Beihilfesatelle darauf hinweisen, dass eine GOÄ-Ziffer ggf.
teurer wäre !!
(Wir bieten damit auch den nach GOÄ-abrechnenden Patienten
die Möglichkeit, Sonderkonditionen nutzen zu können).Die "Pauschalen" sind kmpl. Pakete, die wir so beim Labor an-
fordern können und für die Sonderpreise gelten. Sie haben
natürlich ein Anrecht darauf, stattdessen die genaue Abrechnung
gemäß GOÄ zu verlangen, in diesem Fall müssen Sie diese auch
bezahlen.