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ArztpraxisxHüsgen

 


Unnötige IGEL

 

lassen Sie sich nix aufschwatzen !!

Wenn Sie zu einem Hausarzt oder Facharzt gehen, weil es ein gesundheitliches Problem gibt, dann zahlt IHRE Krankenkasse die Kosten für die Abklärung und Behandlung.

Sie müssen dafür nicht EXTRA bezahlen!!

Natürlich: wenn Sie nebenbei noch andere Wünsche haben, dann JA -  aber: für die Abklärung dessen, wofür sie eine Überweisung haben oder was Ihre konkreten gesundheitlichen Beschwerden sind, müssen Sie keine weiteren Zahlungen leisten.

Lassen Sie sich da nichts aufschwatzen: der Arzt ist zur Sorgfalt verpflichtet -  und Sie sind nicht verpflichtet, dafür zusätzlich zu bezahlen.
Wenn Ihnen von vorn herein jede Menge IGEL angeboten wird, dann unterschreiben Sie nicht resigniert und zahlen - sondern fordern Sie zur Sorgpfalt und pflichtgemäßen Erfüllung der ärztlichen Leistung auf:

Sie können darauf vertrauen: zur Abklärung notwendige Untersuchungen sind "Kassenleistung".

- Wenn auf Ihrem Überweisungsschein eine Markierung bei "Auftragsleistung" ist, dann ist, was genau als Auftrag auf dem Schein genannt ist, "beauftragt". (Mehr nicht - die weitere Behandlung führt der beauftragende Arzt weiter.)

- Wenn auf dem Überweisungsschein die Mit- und Weiterbehandlung" angekreuzt ist: dann kann der FacharztxallexnotwendigenxLeistungenxerbringenx und mit der Krankenkasse abrechnen, auch ggf. wiederholte Konsultationen im gleichen Quartal.

Das, was notwendig, wichtig und richtig ist, weiß der Arzt selbst genau. Das muss dann auch gemacht werden.
Unnötige Untersuchungen müssen nicht erfolgen - und Sie müssen die auch nicht bezahlen.

Das Risiko eines Versäumnisses trägt übrigens der Arzt - nicht Sie !

Lassen Sie sich auch nicht verunsichern, wenn Sie da etwas unterschreiben sollen:

unterschreiben Sie nur, wenn der Arzt im Gegenzug Ihnen eine schriftliche Bestätigung gibt, dass notwendige Maßnahmen erfolgen und die gebotene ärztliche Sorgfalt beachtet wird - und unterschreiben Sie dann, dass Ihnen genau das reicht.

Wegen nicht beauftragter Sonderleistungen darf es keinesfalls zu lückenhafter oder nachlässiger Behandlung kommen. Sollten Sie einen solchen Eindruck gewinnen, weisen Sie darauf hin und äußern Sie diese Sorge direkt und unumwunden der Ärztin oder dem Arzt gegenüber.

Natürlich können Ärzte IGEL anbieten.
Aber eine Arztpraxis ist kein Laden, und Gesundheit kann man nicht kaufen
.
Auch bezüglich besonderer Leistungen sollten Sie eine faire Beratung erhalten.

Insbesondere sollten Ihnen solche Leistungen nicht geradezu marktschreierisch
angetragen werden und Sie sich geradezu belästigt oder
unwohl fühlen oder
sogar gedrängt, IGEL zu wählen!
 
 

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