|
|
_____________________________________________________
Informationen zum "ärztlichen Bereitschaftsdienst".
AllexniedergelassenenxÄrztinnenxundxÄrztexsindxxx grundsätzlich verpflichtet, den Patienten an 365 Tagen im Jahr und 24 Std. an Tag und Nacht zur Versorgung zur Verfügung zu stehen. Das gilt gleichermaßen für Haus wie für Fachärzte und auch für rein privatärztlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Zur Sicherstellung dieses Versorgungsauftrages dürfen sie sich unter einander vertreten und vertreten lassen. |
"Ärztliche Notdienst" ist also ein
Bereitschaftsdienst, in welchem die normale ärztliche Verfügbarkeit, außerhalb der Sprechstunden organisatorisch gesichert wird. Die Versorgung gilt solchen Fällen, die üblicherweise auch sonst durch den niedergelassenen Haus- oder Facharzt versorgt würden und die nicht bis zu nächsten "normalen" Sprechstunde warten können. |
Bitte bedenken
Sie: Die od. der zum ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeteilte Ärztin od. Arzt leistet diesen Dienst nach einem "normalen" Arbeitstag und vor einem weiteren Arbeitstag oder an einem eigentliche "freien Wochenende" oder einem "Feiertag" zusätzlich zur normalen Arbeit.
Für diesen Bereitschaftsdienst gibt es keine Lediglich je geleistetem Einsatz wird
gezahlt: Der Bereitschaftsdienst ist ein "Notdienst"
Ärzte stellen sich auch immer noch dieser |
Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für Notfälle, jedoch können im Rahmen dieser Versorgung durchaus Wartezeiten auftreten, wie auch sonst im Rahmen der normalen Versorgung. Es ausdrücklich kein "Notarztdienst", der möglichst binnen weniger Minuten zur Versorgung bedrohlicher Notfälle verfügbar ist und auf Anruf jederzeit ausrücken kann. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst besteht die Möglichkeit, den dienstbereiten Arzt in der Praxis aufsuchen zu können oder dass dieser einen Hausbesuch macht. Schwerstkranke und
bettlägrige Patienten können Es besteht ausdrücklich kein Hausbesuchsanspruch
Der Arzt im Bereitschaftsdienst kann aber
entscheiden, |
Grundsätzlich müssen Patienten der gesetzlichen Krankenkassen im ärztlichen Bereitschaftsdienst nochmals die Praxisgebühr von 10 € bezahlen (außer: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, Patienten, die i9m Quartal diese Gebühr im Notdienst bereits bezahlt haben oder die grundsätzlich "befreit" sind von der Zuzahlung).
___________________________________________________________________________
Unter der Rufnummer 0180 5044 100 können Sie den Dienst erfragen
(außerhalb der "normalen Sprechstundenzeiten" -
Hinweis: diese Rufnummer ist gebührenpflichtig).
Durch Anruf beim Hausarzt können Sie den Bereitschaftsdienst erfragen, ent-
weder ist der Hausarzt selbst erreichbar oder nennt einen erreichbaren Arzt.
(In Urlaubszeiten kann die Ansage nicht täglich aktualisiert werden, rufen Sie
dann bitte bei einem der genannten Vertreter des Hausarztes an)
In lebensbedrohlichen Notfällen
wenden Sie sich bitte immer
sofort an den Rettungsdienst
unter der tel. Rufnummer
112